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   LG Heidelberg, 29.05.1974 - 3 O 17/74   

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https://dejure.org/1974,4660
LG Heidelberg, 29.05.1974 - 3 O 17/74 (https://dejure.org/1974,4660)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 29.05.1974 - 3 O 17/74 (https://dejure.org/1974,4660)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 29. Mai 1974 - 3 O 17/74 (https://dejure.org/1974,4660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen öffentliche Hand aus Amtspflichtsverletzung wegen nicht ordnungsgemäßer Überwachung einer Wasserrohrleitung; Rechtmäßigkeit der Einordnung von Tätigkeiten im Zuge der Wasserversorgung als hoheitliches Handeln; Nachweis des Verschuldens bezüglich Verletzung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 836; BGB § 839; RHG § 1 a; GG Art. 34

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 101
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.1971 - III ZR 208/68

    Wasserrohrbruch - Enteignungsgleicher Eingriff, Unmittelbarkeit, § 836 BGB;

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.05.1974 - 3 O 17/74
    Dem steht die von dem Kläger zitierte Entscheidung BGHZ 55, 229 nicht entgegen.

    Da der Gesetzgeber dieses Problem schon lange (seit mindestens 1958) erkannt und zu ändern beabsichtigt hat, ohne dass es tatsächlich dazu kam, würde der Richter über die ihm verfassungsmäßig gesteckten Grenzen hinausgreifen, wenn er eine erweiterte Abgrenzung der im Gesetz bereits festgelegten Tatbestände für eine Gefährdungshaftung einführen würde (vgl. BGHZ 55, 229).

    Es kann von einem Enteignungstatbestand verwirklichenden "Eingriff" nur dort gesprochen werden, wo von einer hoheitlichen Maßnahme unmittelbar und nicht nur mittelbare - Auswirkungen auf das Eigentum des Betroffenen ausgehen, nachdem die gewollte (gezielte) Eigentumsbeeinträchtigung als zu enge Voraussetzung aufgegeben wurde (vgl. hierzu BGHZ 55, 229).

  • BGH, 15.10.1970 - III ZR 169/67

    Verdeckte Ampel - § 839 BGB; (keine) öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung;

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.05.1974 - 3 O 17/74
    Sie bilden keine ausreichende Grundlage für Schadensersatzansprüche der von derartigen Gefahrenlagen nachteilig Betroffenen (vgl. BGHZ 54, 332 [BGH 15.10.1970 - III ZR 169/67] ).
  • RG, 09.05.1931 - IX 534/30

    Beginnt die Verjährung der Ansprüche aus §§ 831, 836 BGB. erst dann, wenn der

    Auszug aus LG Heidelberg, 29.05.1974 - 3 O 17/74
    Als Anspruchsgrundlage käme der § 836 BGB in Betracht, da eine im Erdboden verlegte Wasserrohrleitung als ein "mit dem Grundstück verbundenes Werk" und der Bruch der Rohrleitung als "Ablösung von Teilen" dieses Werkes i.S.d. § 836 Abs. 1 S. 1 BGB anzusehen ist (vgl. RGZ 133, 1 ff).
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